Prozess am 31. Juli 2007 – AntiraAktivistin zu 5 Monaten Haft verurteilt
„Wie soll sich die Gesellschaft sonst gegen solche unverbesserlichen Leute schützen? (…) Der Gesetzgeber sieht nach Bewährungsstrafe eben nur noch Haft vor.“, so Richterin Birkmann vom Amtsgericht Berlin am 31. Juli 2007 in einer Verhandlung wegen Hausfriedensbruch und Verstoß gegen das Versammlungsgesetz.
Die Haftstrafe setzt sich aus drei Verfahren zusammen, die zusammengezogen wurden.
Die Angeklagte Andrea wurde beschuldigt am 19. August 2006 einen Naziaufmarsch (Rudolf-Hess-Ersatzmarsch) in Berlin, durch Verbringen von Gegenständen auf die Fahrbahn, behindert zu haben. Außerdem hatte sie gefährliche Gegenstände wie ein Taschenmesser und Pfefferspray dabei. Das Gericht entschied sich für zwei Monate Haft wegen Verstoß gegen das Versammlungsgesetz.
Am 5. Oktober 2006 hat sie zusammen mit anderen eine Ausländerbehörde in Lichtenberg (Nöldnerstr. 34, 10317 Berlin) betreten, um auf die rassistische Praxis der SachbearbeiterInnen in der Behörde aufmerksam zu machen ( link ). Weil sie die Behörde nicht sofort nach Aufforderung durch die Leiterin Silke Buhlmann verlassen hatte, wurde sie nun wegen Hausfriedensbruch zu vier Monaten Haft verurteilt.
Bei Gegenaktivitäten zum NPD-Aufmarsch 2007 („Freiheit für Lunikoff“) in Berlin-Tegel am 21. Oktober hatte sie sich vermummt. Dieses Verfahren wurde eingestellt, da die anderen Verfahren genügend zu Buche schlagen.
Durch die Zusammenführung der Strafen muss Andrea fünf Monate in Haft verbringen. Damit blieb die Richterin nur wenig unter den sieben Monaten, die Oberstaatsanwalt Jörg Raupach (Leiter der politischen Abteilung 81) gefordert hatte. Andreas Rechtsanwältin Studzinsky hatte aufgrund der geringfügigen Straftatbestände eine Geldstrafe gefordert. Die Kosten des Verfahrens muss die Hartz4-Empfängerin selbst tragen.
Im Detail
Die geladenen Zeugen waren alle wegen dem Hausfriedensbruch in der Ausländerbehörde da. Sie wurden gleich am Anfang nach Hause geschickt, da niemand Zweifel an der Schuld der Angeklagten hatte. Stark Sicherheitsdienst GmbH (Leipziger Str. 63, 10117 Berlin) hatte einen Mitarbeiter geschickt, weil die Firma in der Behörde die Pförtner stellt.
Die Amtsrätin der Ausländerbehörde LABO Abt. IV Frau Buhlmann war ebenfalls höchstpersönlich erschienen, um vorzusprechen. Sie hatte am 5. Oktober 2006 die Polizei gerufen, um die unerwünschten BesucherInnen aus der Behörde entfernen zu lassen. Ihre Vorgesetzte Frau Langheine stellte am nächsten Tag „aus rechtlichen Gründen“ direkt beim LKA 534 Strafantrag.
Auch der junge Kriminalkommissar Timo Bank vom LKA 534 (früher Radsportler bei RC Charlottenburg) musste heute wieder abziehen und durfte nicht mal als Zuschauer an dem Prozess teilnehmen. Er war nicht nur Chefermittler im ganzen Verfahren wegen Hausfriedensbruch, sondern sollte heute auch den Prozess für seine Abteilung protokollieren.
Rund 40 ZuschauerInnen zeigten, dass dieses Verfahren von erheblichem öffentlichen Interesse ist. Die Richterin kündigte gleich zu Anfang an den Saal räumen zu lassen, falls irgendwer dazwischenplappert. Zehn Personen verweigerte sie den Zutritt, weil angeblich zu wenig Sitzplätze vorhanden waren und die Öffentlichkeit genügend vertreten sei. Der Antrag der Verteidigung zur Verlegung in einen größeren Saal wurde abgelehnt.
Dazwischen gequatscht wurde trotzdem und der tosende Applaus als Reaktion auf die Prozesserklärung der Angeklagten stand sicher auch nicht im Programm des eingespielten Teams Raupach (Staatsanwalt) – Birkmann (Richterin).
Die Akten wurden gewälzt – der erste Fall schien klar. Ja, klar sind da Sachen auf die Fahrbahn geflogen – ja Pfefferspray und anderen Kram hatte sie auch da bei. So ist das halt mit den Naziaufmärschen – mit Sitzblockaden lässt sich da schwer was reißen.
Bei dem Hausfriedensbruch in der Ausländerbehörde wurde es allerdings interessanter. Andrea verlas eine elendlange Erklärung über institutionellen Rassismus, Behördenblindheit, Naziaufmärsche, über Polizeigewalt und Festnahmen nach Quote, vertuschte Justizskandale, die Situation in den Knästen, Widerstand, gesellschaftliche Verantwortung und spontane Handlungsfähigkeit von sozialen Bewegungen. Nachdem sie fertig war, schlossen sich gleich hurtig die Plädoyers an.
Darin wurde die beliebte „Rechtgüterabwägung“ je nach Prozessposition ausgelegt. Die Verteidigung setzte das Recht zur freien Meinungsäußerung, Versammlungsfreiheit und politischen Partizipation über das Recht der MitarbeiterInnen der Ausländerbehörde einen ruhigen Arbeitstag zu verbringen. Schließlich müssten sich Beamte, die täglich Flüchtlinge schikanieren und abschieben auch gefallen lassen ein Flugi in die Hand gedrückt zu bekommen. Das Hausrecht einer Behörde mit Öffnungszeiten sollte nicht so hoch angesiedelt sein wie bei einer Privatwohnung. Dass sich Andrea über das Hausrecht im Ausländeramt hinweggesetzt hat, um Protest an die SachbearbeiterInnen heranzutragen, spricht sogar für ihre bewusste Rechtsgüterabwägung. Eine quasi nicht vermeidbare Beugung untergeordneter Rechte zum Wohle der Allgemeinheit. Daumen hoch für die gute Argumentation von Überflüssigen-Aktionen.
Staatsanwalt Raupach viel es nicht schwer dagegen zu argumentieren. Auf inhaltliche Diskussionen über gesellschaftlichen Rassismus und über die Bekämpfung der Nazis wollte er sich nicht einlassen. Seine Abteilung sei von allen Seiten unter Beschuss und er fand Andreas Erklärung anmaßend. Gähhn. Für ihn sei der Fall klar. Die Rechtsgüter der Behörde bzw. der MitarbeiterInnen dort wurden missachtet, weil da Leute waren die da nicht hingehörten und ziemlich genervt haben. Jetzt muss eine Verurteilung her, damit das nicht ständig passiert.
In einem Punkt waren sich alle Prozessbeteiligten einig: Die verhandelten Straftaten lohnten eigentlich den Aufwand nicht. „Knapp über Beleidigung“ (Richterin Birkmann) und „unterster Strafrahmen“ (Staatsanwalt Raupach). Was führte also letztlich zu der harten Verurteilung von fünf Monaten?
Schon bei der Befragung zu den Personalien konnte die Richterin es nicht fassen, dass die immerhin fast 40 Jährige Andrea keinen erlernten Beruf angeben konnte. Während sich das Publikum darüber freute, dass sich Andrea nicht über irgendeine Berufsbezeichnung definiert, kullerten Birkmann fasst mitleidvoll die Tränen als ihr das Ausmaß der Delinquenz gewahr wurde.
Die beachtliche kriminologische Karriere von Andrea beginnt 1988 mit Schwarzfahren und Ladendiebstahl. Auch später kommt sie nicht über das Level Körperverletzung und Sachbeschädigung mit politischem Hintergrund hinaus. Sie sei dennoch „sozialschädlich“ und von der Gesellschaft fernzuhalten. Anstatt Andreas politisches Engagement zu würdigen, hielt Birkmann einen Vortrag zu Freiheitsrechten, die sich widersprechen aber dennoch super funktionieren würden. Sie schloss sich betreff behördlicher Rechtsgüterautorität dem Staatsanwaltschaft an. Die Richterin suggerierte in ihrer Urteilsbegründung, dass die unzähligen Geldstrafen und Arbeitsstunden, die politische AktivistInnen wie Andrea wegen geringfügiger Straftaten und Ordnungswidrigkeiten ständig abdrücken müssen, keine wirklichen Strafen seien. Schließlich sei Andrea weiterhin aktiv und deshalb nur mit Knast daran zu hindern weiter Behörden ohne Termin zu betreten oder sich Nazis in den Weg zu stellen. Weil Andrea schon dreimal Bewährung hatte, müsse nun auch mal Haft dran sein. Dass es Menschen gibt, die trotz der staatlichen Repression, weiter für eine freie Gesellschaft eintreten, wollte die Richterin nicht verstehen.
Die gleiche Argumentation vertrat schon ein Gericht in Bayern, dass gegen Andrea im Juni 2007 eine Haftstrafe von vier Monaten verhängte. Sie hatte bei Gegenaktivitäten zum Gebirgsjägertreffen der ehemaligen Waffen-SS in Mittenwald ( link ) am 28. Mai 2006 mal wieder ein Pfefferspray dabei. Für bayrische Gerichte ein Grund in Haft zu kommen. Diese Haft tritt Andrea bereits übermorgen an ( link ).