Junge Welt vom 24.10.2008
Freispruch für Antifaschistin
Berlin. Am Donnerstag stand die seit dem 1. Dezember 2007 inhaftierte Berliner Antifaschistin Andrea N. erneut vor Gericht. Der Prozeß endete mit einem Freispruch. N. war ein Verstoß gegen das Versammlungs- und Waffengesetz vorgeworfen worden. Sie war in der Nähe einer Demonstration in Berlin-Neukölln festgenommen worden und hatte unter anderem Pfefferspray bei sich. Die Anklage fußte auf der Behauptung, N. sei auf dem Weg zu der Demonstration gewesen. Die Zeugen, anonymisierte Polizeibeamte, konnten das nicht belegen.
Zu dem Prozeß waren mehr als 50 Antifaschisten gekommen. Vereinzelt kam es laut Augenzeugenberichten zu Gelächter und Zwischenrufen. Der Richter ließ daraufhin den gesamten Saal durch Beamte der 23. Hundertschaft der Berliner Polizei räumen. Mindestens fünf Prozeßbeobachter wurden festgenommen. Mehrere Antifaschisten wurden leicht verletzt.(jW)
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Neues Deutschland vom 24.10.2008
Freispruch für Andrea N.
Gericht: Kein Verstoß gegen Versammlungsrecht
Von Kerstin Ewald
Die gute Nachricht zuerst: Andrea N. wurde gestern freigesprochen. Das Amtsgericht Tiergarten kam nicht zu dem Schluss, dass sie überhaupt, wie ihr die Staatsanwaltschaft vorgeworfen hatte, an einer Kundgebung von Antifaschisten in Rudow im Dezember 2007 teilnehmen wollte.
Zuvor gab es während des Prozesses einen skurrilen Zeugenauftritt zu bestaunen: Die beiden Beamten, die Andrea N. in der Nähe der genannten Antifa-Kundgebung verhaftet hatten, traten anonym in den Zeugenstand – ohne ihre Identität preiszugeben. Der Hintergrund des Verfahrens: Angeblich sollte N. gegen das Versammlungsgesetz verstoßen haben. Als sie in Rudow festgenommen wurde, hatte sie Pfefferspray, Kohlenanzünder und Feuerzeuge in ihrer Hosentasche dabei.
Die Praxis, auch bei verhältnismäßig geringen Tatvorwürfen codierte Zeugen vor Gericht auftreten zu lassen, ist in Berlin äußerst umstritten. Rechtsanwälte kritisieren seit Jahren, dass ihnen die Verteidigung erschwert sei, wenn sie die Identität der Zeugen nicht kennen würden. Bei einem Prozess gegen den Antifaschisten Christian S. saßen die Polizeizeugen gar mit Bart, Perücke und ausgestopfter Kleidung im Gerichtssaal.
Die Anonymisierung der Zeugen geht auf eine Sperrerklärung des Innensenats zurück. Die Begründung dafür ist die Gefahr für Leib und Leben der Beamten in Zivil, die Demonstrationen begleiten, dokumentieren und Festnahmen durchführen.
Durchaus üblich ist eine solche Codierung bei Prozessen mit direkter Gefahr für Leib und Leben für aussagende Beamten etwa im Bereich der organisierten Kriminalität. Verdeckte Ermittler treten generell anonym vor Gericht auf. Dass diese Praxis nun auch bei Prozessen gegen Antifaschisten Anwendung findet, begründete einer der Beamten gestern vor Gericht damit, dass er sich auf Demonstrationen von polizeifeindlichen Parolen bedroht fühlt, aber er gab an, bisher »Gott sei Dank« keine persönlichen Angriffe erlitten zu haben.
Für Andrea N. bedeutet der Freispruch jedoch nicht die Freiheit, denn im Dezember 2007 lag gegen sie bereits mehrere Wochen ein Haftbefehl wegen anderer Delikte vor. Den Haftantritt hatte sie jedoch verweigert. Da die Antifaschistin aufgrund ihres Engagements und zahlreichen Prozessen den Beamten gut bekannt war, wurde sie von den beiden Zivilbeamten erkannt, festgehalten und kurz darauf verhaftet. Immerhin: Der Vorwurf, gegen das Versammlungsgesetz verstoßen zu haben, besteht seit gestern nicht mehr.
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Junge Welt vom 08.07.2008
Knastdemo nach Moabit
Berlin: Linke Gruppen fordern Solidarität mit kurdischer Freiheitsbewegung. Demonstration am Donnerstag
Von Nick Brauns
Der staatlichen Repression entgegentreten – Schluß mit der Verfolgung der kurdischen Freiheitsbewegung – Freiheit für alle politischen Gefangenen – Weg mit den §§ 129, 129a und 129b!« – unter diesem Motto ruft das Kurdistan-Solidaritätskomitee Berlin am Donnerstag zu einer Demonstration auf.
Unterstützt wird die Demonstration unter anderem von den Solidaritätsgruppen für die in Berlin inhaftierten antifaschistischen Gefangenen Christian S. und Andrea N., der Roten Hilfe und dem Anarchist Black Cross. Letztere Gruppe demonstriert dabei unter dem weitergehenden Motto »Gegen alle Zwangsanstalten«.
All zu oft werde übersehen, daß sich der überwiegende Teil der Verfahren nach Paragraph129 kriminelle Vereinigung, §129 a terroristische Vereinigung und §129b ausländische terroristische Vereinigung gegen Migranten aus der Türkei und Kurdistan richtet, beklagen die Demoveranstalter. In diesem Jahr wurden bereits mehrere Kurden unter dem Vorwurf der Mitgliedschaft in der verbotenen Arbeiterpartei Kurdistans PKK zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt, weitere befinden sich auch in Berlin in Untersuchungshaft. Augenblicklich findet zudem in Stuttgart-Stammheim ein Prozeß gegen fünf türkische Linke wegen angeblicher Mitgliedschaft in einer »ausländischen terroristischen Vereinigung« statt.
Die Demonstration am Donnerstag beginnt um 18.30 Uhr vor dem Berliner Hauptbahnhof und führt zuerst zur JVA Plötzensee, wo der Antifaschist Christian S. eine dreijährige Haftstrafe wegen Barrikadenbaus gegen einen Neonaziaufmarsch verbüßt. Weiter geht es zum Gefängnis in Moabit. Geplant ist abschließend ein Abstecher zum Bundesinnenministerium, um gegen das Verbot des kurdischen Fernsehsenders Roj TV zu protestieren.
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Taz vom 07.05.2008
Guts Pie Earshot kommen zum Geburtstag im Knast
Die Antifa-Aktivistin Andrea N. sitzt 14 Monate Haft ab. Ihre Unterstützer sagen, das Urteil sei politisch. Heute zum Geburtstag gibts ein Konzert. VON LUKAS DUBRO
Heute wird die Antifa-Aktivistin Andrea Franziska N. 40 Jahre alt. Für ihre Geburtstagsfeier werden 300 Gäste erwartet. Die Bands Guts Pie Earshot und Schlagzeiln aus Berlin werden ein Konzert für Andrea spielen. Sie werden laut sein müssen: Andrea N. wird nämlich nur indirekt an der Party teilnehmen können – am Fenster ihrer Zelle in der Justizvollzugsansalt Pankow. Dort sitzt sie seit dem 1. Dezember 2007. Ihre Unterstützergruppe „Freiheit für Andrea“ ist davon überzeugt: „Andrea ist für ihre antifaschistische Arbeit im Gefängnis eingesperrt“, sagt die Sprecherin der Gruppe.
Andrea N. wurde am 31. Juli 2007 vom Amtsgericht Tiergarten wegen des Verstoßes gegen das Versammlungsrecht und Landfriedensbruch zu 14 Monaten Haft verurteilt . Die Strafe ist eine Aufsummierung von Bewährungsstrafen. Diese wurden in mehreren Verfahren aus den Jahren 2006 und 2007 gegen Andrea N. verhängt: Fünf Monate wegen des Mitführens von Farbeiern auf einer Demonstration, vier Monate für den Besitz von Pfefferspray während eines Gebirgsjägertreffens im bayrischen Mittenwald, drei Monate wegen Besetzung der Lichtenberger Ausländerbehörde und zwei Monate für die Besetzung eines Hauses in Friedrichshain. Sie entzog sich jedoch der Haft, die sie am 2. August hätte antreten sollen. Am 1. Dezember wurde sie dann von Beamten des Landeskriminalamtes während einer Demonstration in Rudow gegen einen Neonaziaufmarsch verhaftet, weil sie sich nicht an das Vermummungsverbot gehalten hatte.
Für die Solidaritätsgruppe hat die Haftstrafe einen politischen Hintergrund: „Mit dem Urteil wollte die Richterin Andreas politischer Arbeit ein Ende setzen“, sagt die Sprecherin. Auch Benedikt Lux, Mitglied im Innenausschuss der grünen Fraktion, bewertet die Aufsummierung einzelner Haftstrafen kritisch und ist der Meinung, dass es „eine Bewährungsstrafe auch getan hätte“. N. sei schließlich nie gegen Menschen gewalttätig gewesen.
Dieser Auffassung ist auch N.s Anwältin Maren Burkhardt. Sie versucht über den rechtlichen Weg zu erreichen, dass N. nur zwei Drittel ihrer Strafe absitzen muss. Da N. aber auch im Gefängnis gegen die dort bestehenden Verhältnisse protestiert, indem sie die Gefängnisarbeit verweigert, könnte dies jedoch schwierig werden. Hinzu käme, dass die Zwei-Drittel-Regelung in Berlin sehr restriktiv angewendet werde, so Burkhardt.
Die Soligruppe versucht nun über öffentlichen Druck eine vorzeitige Haftentlassung zu erreichen. Am 8. März, dem internationalen Frauentag, organisierte sie eine Demonstration, an der 1.000 Menschen teilnahmen. Ende April besetzten Aktivisten das Parteibüro der Grünen in Kreuzberg, um die Partei zur Unterstützung der Kampagne zu bewegen.
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Junge Welt vom 10.03.2008
Berlin: Antifaschistische Demonstration zum Frauentag
Berlin. Rund tausend Menschen sind am Samstag durch den Berliner Bezirk Pankow gezogen, um den Internationalen Frauentag kämpferisch zu begehen. Die Demonstration unter dem Motto »Freiheit für Andrea« zog zum Frauengefängnis in der Borkumstraße. Dort ist auch die Antifaschistin Andrea N. inhaftiert, die wegen mehrerer Bagatelldelikte wie Vermummung bei Demonstrationen oder Mitführen von Eiern bei Protesten gegen einen Neonaziaufmarsch im Dezember 2007 zu 14 Monaten Gefängnis verurteilt worden war. Nach Augenzeugenberichten kam es nach Ende der Demonstration zu einem Polizeiübergriff auf dem S-Bahnhof Gesundbrunnen: Einsatzkräfte der Bundespolizei sprühten unvermittelt CS-Gas in den S-Bahnzug und zerrten willkürlich Personen aus dem Wagen.
Am frühen Nachmittag waren rund 100 Menschen vom Frankfurter Tor zur Gedenkstätte der Sozialistinnen und Sozialisten in Berlin-Lichtenberg gezogen, um »Solidarität mit den ungehorsamen Frauen im Iran, Afghanistan und weltweit« zu zeigen. Aufgerufen hatte die iranische Frauenrechtsbewegung »Gleiche Rechte jetzt« und die »Arbeiterkommunistische Partei des Iran«.
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Neues Deutschland vom 07.03.08
Strafe mit Politzuschlag
Proteste in Berlin gegen staatliche Repression
Von Peter Nowak
Kurz vor dem Tag der politischen Gefangenen wird in Berlin gleich zwei Mal in den kommenden Wochen gegen staatliche Repression demonstriert: am 8. und am 15. März.
Vorkontrollen und massive Polizeipräsenz, Videoüberwachung und Provokationen bei Protestaktionen, Kundgebungen und Demos gehören zur gängigen Praxis der deutschen Polizei. In der Verfolgung von politischen Aktivistinnen und Aktivisten würden zunehmend Bagatelldelikte wie Schwarzfahren zum Anlass genommen, um die Repression zu intensivieren, kritisiert das Bündnis »Freiheit für Andrea«. Es unterstützt die Berlinerin Andrea N., die seit dem 1. Dezember eine 14monatige Haftstrafe in der Justizvollzugsanstalt (JVA) Pankow absitzen muss. »Freiheit für Andrea«, lautet das Motto einer Demonstration, die am 8. März am Berliner U-Bahnhof Eberswalderstraße beginnen und an der JVA enden soll. Vorgeworfen wurde der jungen Frau u. a. das Mitführen von Eiern bei einer antifaschistischen Demonstration und die Beteiligung an einer kurzzeitigen Besetzung der Ausländerbehörde im Bezirk Lichtenberg.
»Normalerweise würden die Delikte mit einer Geldstrafe geahndet. Aber bei Andrea N. gab es einen Politzuschlag beim Strafmaß«, meinte ein Mitglied des Soli-Bündnisses, das auch die Demonstration diesen Samstag vorbereitet. Die Protestinitiatoren halten die Unterscheidung in politische und soziale Gefangene für fragwürdig. Sie verweisen darauf, dass in der JVA Pankow viele migrantische Frauen wegen kleiner Eigentumsdelikte oder zur Vorbereitung ihrer Abschiebung inhaftiert seien.
Rechtsstaatlich bedenklich
»Freiheit für die politischen Gefangenen weltweit« heißt das Motto einer weiteren Demonstration, die am kommenden Freitag um 15 Uhr am U-Bahnhof Mehringdamm beginnt und vom »Bündnis 18. März« vorbereitet wird. Damit wird auf den Kampftag der politischen Gefangenen Bezug genommen, den die Gefangenenhilfsorganisation Rote Hilfe in den 20er Jahren des letzten Jahrhunderts initiierte und der in den letzten Jahren von linken Gruppen wieder aufgegriffen wurde.
Auf einer Veranstaltung am Mittwoch in Berlin wurden die diesjährigen Aktivitäten vorgestellt. Im Mittelpunkt steht die Forderung nach der Abschaffung der Paragraphen 129a und b, die die Unterstützung und Mitgliedschaft in in- und ausländischen terroristischen Organisationen unter Strafe stellen. Auf die besonders erschwerten Haftbedingungen für die Betroffenen wies der Redakteur der monatlich erscheinenden Publikation »Gefangeneninfo«, Wolfgang Lettow, am Beispiel des türkischen Journalisten Mustafa Atalay hin. Obwohl gesundheitlich schwer angeschlagen, wurde er wegen Unterstützung der linken türkischen Organisation DHKP/C in Untersuchungshaft genommen und nach Paragraph 129b angeklagt. Am 17. März soll gegen ihn und weitere Beschuldigte der Prozess beginnen. Unabhängige Beobachter sollten nach Lettows Meinung dafür sorgen, dass nicht nur die Version der Anklagebehörde an die Öffentlichkeit dringt.
Der Berliner Rechtsanwalt Claus Förster verwies auf eine Tagung von Strafverteidigern in München, bei der der Paragraph 129b kürzlich als »rechtsstaatlich bedenklich« eingestuft wurde. Die Anklagen würden häufig auf Geheimdienstberichten beruhen, die auch von den Anwälten der Beschuldigten nicht überprüft werden könnten, so die Begründung.
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Junge Welt vom 22.02.2008
Gegen Knast und Frauenunterdrückung
Antifaschistinnen und Antifaschisten wollen am 8. März in Berlin demonstrieren
Von Markus Bernhardt
Anläßlich des Weltfrauentages am 8. März rufen antifaschistische Gruppen zu einer Demonstration zum Frauengefängnis in Berlin-Pankow auf. Dort ist seit Dezember 2007 auch eine junge Berliner Antifaschistin inhaftiert. Da sie zu einem ihr mitgeteilten Haftantrittstermin für eine mehrmonatige Freiheitsstrafe nicht erschienen war, wurde sie während der Proteste gegen einen Neonaziaufmarsch, der am 1. Dezember in Berlin-Rudow stattfand, von Beamten des Landeskriminalamtes verhaftet und umgehend ins Gefängnis gebracht.
Insgesamt 14 Monate soll Andrea nun hinter Gittern verbringen. Dies, obwohl die ihr zur Last gelegten »Vergehen« bestenfalls als unbedeutend zu bezeichnen sind. So wurde der Antifaschistin unter anderem vorgeworfen, bei Protesten gegen das sogenannte Gebirgsjägertreffen im bayrischen Mittenwald, bei dem regelmäßig Nazis und Kriegsverbrecher der alten Zeit gedenken, Pfefferspray bei sich getragen zu haben. Zudem soll sie sich während eines Neonaziaufmarsches in Berlin-Treptow vermummt haben und an einer Besetzung der Ausländerbehörde im Bezirk Lichtenberg beteiligt gewesen sein.
Die Frauen, die am 8. März auf die Straße gehen werden, wollen die Demonstration jedoch nicht nur zum Protest gegen die schikanöse Inhaftierung von Andrea nutzen. Sie werden auch ihre Kritik an einer »durch und durch patriarchalen Gesellschaft« formulieren, wie es im Demonstrationsaufruf heißt. Besonderes Augenmerk wollen die Antifaschistinnen, die zur Bildung eines Frauenblocks in der Demo aufrufen, auf die Situation der in Pankow internierten Frauen richten. Vor allem die vielen gefangenen Migrantinnen müßten oft ohne die Unterstützung eines Lebenspartners oder ihrer Familie auskommen, da sich ihre Familien meist noch in den Herkunftsländern befänden. Für viele von ihnen sei der Frauenknast nur eine Zwischenstation vor der Verlegung in die Abschiebehaft und somit direkter Bestandteil der »rassistischen Politik« der Bundesrepublik. Man wolle die »Organisierung von Frauen vorantreiben« und damit deutlich machen, daß die »Verhältnisse noch lange nicht so sind, wie sie sein sollten, weder in der radikalen Linken noch in der Welt«, sagte eine der Organisatorinnen des Frauenblocks gegenüber jW. Im Demoaufruf wird beklagt, daß patriarchale Machtverhältnisse auch in der Linken »wahlweise als Nebenwiderspruch abgetan, empört verleugnet oder paternalistisch zugedeckt werden«. Diesen Verhaltensweisen sei eine »kugelsichere Distanz« zum Thema gemein.
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Junge Welt vom 11.1.2008
Unbezahlbare Freiheit
Weil sie eine Geldstrafe nicht begleichen kann, sitzt hochschwangere Brasilianerin im Berliner Frauenknast
Von Peter Steiniger
Von der Freiheit trennen Catia Cristina Fischer 3600 Euro. Am Montag wurde die im neunten Monat Schwangere aus ihrer Wohnung in Berlin-Pankow von Polizisten abgeführt und in die Justizvollzugsanstalt für Frauen in Lichtenberg verbracht. Wegen »Verstoßes gegen das Aufenthaltsrecht« war gegen die aus Uberlândia im brasilianischen Bundesstaat Minas Gerais stammende Frau am 8. Mai 2006 ein Strafbefehl ergangen. Scheinehe lautete die Anklage.
Die wenig glückliche Beziehung hatte Catia Fischer selbst im Mai 2007 durch Scheidung beendet. Vor Ablauf der dreijährigen Frist, die zu einem dauerhaften Aufenthaltsstatus führt. Die Ausländerbehörde kündigte daraufhin die Abschiebung an. Doch Frau Fischer wurde schwanger und konnte die weitere »Duldung« erwirken. Nach der Geburt des Kindes – der Vater, Torsten F., ist ein Berliner Journalist – ist die Aufenthaltsfrage ohnehin vom Tisch.
Catia Fischer konnte die Geldstrafe – sie hält sich mit Leistungen nach dem Asylbewerberrecht über Wasser – nicht begleichen. Auch aufgrund noch geringer (Amts-)Deutschkenntnisse wußte sie mit den behördlichen Schreiben wohl nicht ädäquat umzugehen. Die Inhaftierung jedoch stellt einen besonderen Härtefall dar, zumal eine Risikoschwangerschaft vorliegen soll. Erst heute wird sie nach Haftantritt erstmals einer Gynäkologin vorgestellt.
Der Leiter der Justizvollzugsanstalt, Matthias Blümel, findet den Fall »tragisch«. Doch auch für Schwangere und Kinder werde dort gut gesorgt. Sollte es soweit sein, gäbe es eine begleitete »Ausführung zum Kreißsaal« – prognostizierter Termin ist der 31. Januar. Anschließend werde entschieden, ob eine gemeinsame Unterbringung von Mutter und Kind »dem Kindeswohl diene«. Auch die Gnadenstelle sei involviert. Doch eine Entscheidung könne dauern. Keine Geduld zeigt Torsten F. Seine Beziehung zu Catia Fischer besteht zwar nicht mehr, doch er sieht sich in der Verantwortung. Jedoch hat auch er nicht das Geld, sie sofort »freizukaufen«. Eingeschaltet hat sich auch die Bundestagsabgeordnete der Linken Gesine Lötzsch: »Wir setzen uns dafür ein, daß die Frau ihr Kind in Freiheit bekommen kann.«
Als korrekt sieht Michael Grunwald, Pressesprecher der Justizsenatsverwaltung, das Vorgehen der Behörden an: »Die Frage einer Haftverschonung stellt sich da nicht.« Die Frau sei ja »in gesundheitlich einwandfreiem Zustand in der Vollzugsanstalt eingetroffen«. Eine Berliner Rechtspflegerin sieht dagegen »einen mehr als ungewöhnlichen Einzelfall«. Empört äußert sich die Strafrechtsanwältin Katja Friedrich: »Hier liegt ein schwerer Grundrechtseingriff vor. Das Recht des ungeborenen Kindes und das Recht der Mutter auf körperliche Unversehrtheit übersteigen bei weitem das öffentliche Vollstreckungsbedürfnis einer Geldstrafe.« Die Haft bedeute eine enorme Streßsituation für die werdende Mutter. Risiken für das ungeborene Kind würden dabei in Kauf genommen, so Katja Friedrich gegenüber jW.