Freiheit für Andrea! http://freeandrea.blogsport.de solidarität mit der inhaftierten antifaschistin Wed, 18 Feb 2009 16:56:39 +0000 http://wordpress.org/?v=1.5.1.2 en Andrea nach 14 Monaten entlassen! http://freeandrea.blogsport.de/2009/02/08/andrea-nach-14-monaten-entlassen/ http://freeandrea.blogsport.de/2009/02/08/andrea-nach-14-monaten-entlassen/#comments Sun, 08 Feb 2009 07:58:11 +0000 Administrator Aktuelles http://freeandrea.blogsport.de/2009/02/08/andrea-nach-14-monaten-entlassen/ Seit Freitag, dem 30. Januar befindet sich Andrea wieder in „Freiheit“, nachdem sie eine 14-monatige Haftstrafe in der JVA Pankow in Berlin absitzen musste.

Willkommen!!!

]]>
http://freeandrea.blogsport.de/2009/02/08/andrea-nach-14-monaten-entlassen/feed/
Broschüre: Freiheit für Christian und Andrea http://freeandrea.blogsport.de/2009/02/01/broschuere-freiheit-fuer-christian-und-andrea/ http://freeandrea.blogsport.de/2009/02/01/broschuere-freiheit-fuer-christian-und-andrea/#comments Sun, 01 Feb 2009 16:55:11 +0000 Administrator Aktuelles http://freeandrea.blogsport.de/2009/02/01/broschuere-freiheit-fuer-christian-und-andrea/ Eine Broschüre, welche in Zusammenarbeit der Soligruppen der in Berlin inhaftierten Antifaschisten Christian und Andrea entstanden ist, steht zum download zur Verfügung:
Broschüre: Freiheit für Christian und Andrea

]]>
http://freeandrea.blogsport.de/2009/02/01/broschuere-freiheit-fuer-christian-und-andrea/feed/
Berlin: Freispruch und Solidarität für Andrea http://freeandrea.blogsport.de/2008/10/28/berlin-freispruch-und-solidaritaet-fuer-andrea/ http://freeandrea.blogsport.de/2008/10/28/berlin-freispruch-und-solidaritaet-fuer-andrea/#comments Tue, 28 Oct 2008 08:05:33 +0000 Administrator Aktuelles http://freeandrea.blogsport.de/2008/10/28/berlin-freispruch-und-solidaritaet-fuer-andrea/ Am 23. Oktober 2008 fand eine Gerichtsverhandlung gegen die Antifaschistin Andrea in Berlin statt. Der sich momentan in Haft befindende Antifaschistin wurde vorgeworfen sich mit einen Pfefferspray einer Demonstration genähert und somit gegen das Versammlungsgesetzt (VersammlG) verstoßen zu haben.
Die Verhandlung sollte ursprünglich im Altbau des Amtsgerichts Berlin stattfinden. Einige Tage vorher wurde dann aber bekannt gegeben, dass die Verhandlung in den Sicherheitstrakt im Haus B des Gerichts verlegt wurde.

So fanden sich gegen 10 Uhr etwa 40 UnterstützerInnen vor dem Gerichtsgebäude ein um den Prozeß gegen Andrea zu beobachten und sich mit Andrea zu solidarisieren. Auch mehrere Mannschaftswagen der dritten Einsatzhundertschaft der zweiten Berliner Bereitschaftspolizeiabteilung (mit der Rückennummer 2331) standen vor dem Gerichtsgebäude. Die BereitschaftspolizistInnen und mindestens Polizisten in ziviler Kleidung beobachteten die wartenden Menschen.

Die ProzeßbeobachterInnen mussten um den Prozeß beobachten zu können einzeln in einen speziellen Aufgang neben dem „Haupteingang Wilsnacker Straße“ gehen. Dort mussten sie ihren Ausweis vorzeigen und alle Gegenstände, Schlüssel, Taschen und Jacken abgeben. Stift und Papier waren jedoch gestattet. Die ProzeßbeobachterInnen wurden mit einen Metalldetektor kontrolliert. Danach wurden die ProzeßbeobachterInnen extrem gründlich abgetastet. Die Wegnahme der Sachen und das extrem gründliche Abtasten wird in anderen Verfahren im Amtsgericht Tiergarten so nicht durchgeführt. Es handelt sich dabei um eine Spezialbehandlung der „P-Abteilung“ der Berliner Justiz gegen antifaschistische Menschen. Eine ähnliche Vorgehensweise gibt es im sogenannten „mg-Verfahren“ im Kammergericht Berlin.

Bevor es im Gerichtssaal richtig losging, sorgten draussen vier Anti-Antifas in schwarzer Kleidung für Aufregung. Unter anderem Phillip Borneman und David Gudra gingen zügig auf die ProzeßbeobachterInnen zu und wollten diese fotografieren. Einige PolizistInnen fingen die vier „Nationalen Sozialisten“ (Neo-Nazis) ab.

Obwohl noch nicht alle UnterstützerInnen eingelassen wurden fing der Prozeß gegen Andrea gegen 10 Uhr 30 an. Der erste Zeuge war ein blonder Polizist. Er behauptete zumindest Polizist zu sein und liess sich nur mit einer Codiernummer anreden. Da seine Codiernummer nicht zu verstehen war fragte ein Prozeßbeobachter danach. Der Richter liess diesen Prozeßbeobachter rauswerfen. Drei Justizbedienstete trugen den Prozeßbeobachter unsanft aus dem Gerichtssaal. Schon vorher hatten sie sich schwarze Schutzhandschuhe angezogen.

Der angebliche Polizist wurde nun gefragt wie er denn Andrea festgenommen und warum er sie erkannt hatte. Teilweise wich er aus und antwortete „Dazu habe ich keine Aussagegenehmigung!“, dann sagte er, dass er Andrea kannte. Andrea habe er gesehen und sei dann mit seinen Kollegen auf sie zugerannt um sie festzunehmen. Andrea sei nach seiner Aussage am 1. Dezember 2007 mit einem Fahrrad und Lebensmittel in Berlin-Rudow in der Nähe einer Demonstration von Neo-Nazis unterwegs gewesen. Der codierte Polizist trat zum Richterpult vor und zeigte eine Skizze die er angefertigt hatte. Dann wurde der codierte Polizist folgendes gefragt, warum er daraus geschlossen habe, dass Andrea an der Kundgebung teilnehmen wollte. Er meinte: „Aus polizeilicher Erfahrung“ – Worauf im Gerichtssaal ein Gelächter ausbrach. Der Richter ermahnte die lachenden Menschen im Gerichtssaal.

Nun wurde der zweite Polizist, ebenfalls codiert, in den Zeugenstand gerufen. Dieser Polizist ist ein bekannter Polizist der Spezialeinheit PMS. Er arbeitet wie der erste Zeuge auch nicht als verdeckter Ermittler. Von Andreas Rechtsanwältin wurde er gefragt, ob er sich bedroht fühle. Er sagte aus, dass er sich durch manche Sprechchöre auf Demonstrationen bedroht fühlen würde. Er nannte sich „Codiernummer 99100269″ und sagte ebenfalls aus, dass er Andrea „vom Angesicht her“ kenne. Er will Andrea mit seinen Kollegen festgehalten haben und sie dann an Claudia Bauch vom LKA 534 übergeben haben. Er wurde gefragt was denn mit Andreas Fahrrad geschehen wäre.

Irgendwie kam es dann wieder zu einer Diskussion zwischen Richter und Publikum, worauf die ProzeßbeobachterInnen immer wieder gemeinsam und lautstark riefen: „Wir sind nicht alle, es fehlen die Gefangenen!“ Der Richter wollte nun den Saal räumen lassen, beschloss dieses aber nicht. Die drei Justizbeamten zogen wieder ihre schwarzen Handschuhe an und begannnen die ProzeßbeobachterInnen zu umzingeln. Durch eine Tür kamen dann etwa fünfzehn PolizistInnen der Bereitschaftspolizei in voller Kampfmontur rein. Gepanzert umzingelten sie die ProzeßbeobachterInnen und begannen diese ziemlich ruppig von ihren Sitzen zu schubsen.

Die Menschen wurden nicht weggetragen, sondern einfach hin- und hergeschubst. So fielen viele ProzeßbeobachterInnen auf ihre NachbarInnen. Einige ProzeßbeobachterInnen wurden von Polizisten geschlagen oder stark angerempelt, sodass diese hinfielen. Es entstand ein wildes Gerangel aus schubsenden und schlagenden PolizistInnen und sich aus dem Gerichtssaal begebenden und sich vor Schlägen schützenden ProzeßbeobachterInnen.

Eine Polizistin begann die ganze Situation zu filmen. So filmte sie vermutlich auch wie im Vorraum des Gerichtssaals Polizisten begannen ProzeßbeobachterInnen gewalttätig in Richtung Treppe und Treppengeländer zu schubsen. Einige ProzeßbeobachterInnen flogen so in Richtung nach unten führender Treppe. Das Geländer dieser Treppe ist etwa einen Meter hoch und Menschen hätten durch diese Polizeimaßnahme durchaus etwa vier Meter in die Tiefe fallen können.

Es wurden fünf ProzeßbeobachterInnen festgenommen, vier von ihnen wurden Stunden später aus der Gefangenensammelstelle Perleberger Straße entlassen. Die fünfte Person wurde nicht am selben Tag entlassen. Eine Person wurde offensichtlich leicht verletzt.

Indymedia vom 24. Oktober 2008 – Berlin: Soliaktion für Andrea und Christian – https://de.indymedia.org/2008/10/230329.shtml

Pressemitteilung der Solidaritätsgruppe vom 23. Oktober 2008 – http://freeandrea.blogsport.de/2008/10/23/pressemitteilung-prozess-der-antifaschistin-andrea-im-amtsgericht-berlin-tiergarten-vom-23102008/

Quelle: indymedia

]]>
http://freeandrea.blogsport.de/2008/10/28/berlin-freispruch-und-solidaritaet-fuer-andrea/feed/
Pressemitteilung: Prozess der Antifaschistin Andrea im Amtsgericht Berlin Tiergarten vom 23.10.2008 http://freeandrea.blogsport.de/2008/10/23/pressemitteilung-prozess-der-antifaschistin-andrea-im-amtsgericht-berlin-tiergarten-vom-23102008/ http://freeandrea.blogsport.de/2008/10/23/pressemitteilung-prozess-der-antifaschistin-andrea-im-amtsgericht-berlin-tiergarten-vom-23102008/#comments Thu, 23 Oct 2008 22:39:53 +0000 Administrator Aktuelles http://freeandrea.blogsport.de/2008/10/23/pressemitteilung-prozess-der-antifaschistin-andrea-im-amtsgericht-berlin-tiergarten-vom-23102008/ +++ Berlin, 23. Oktober 2008 –
Pressemitteilung: Prozess der Antifaschistin Andrea im Amtsgericht Berlin Tiergarten vom 23.10.2008 +++

Ausschluss der Öffentlichkeit vom Prozess – Freispruch für die Antifaschistin Andrea im Amtsgericht Moabit. Massive Proteste im Gerichtssaal von Zuschauer_innen. Richter lässt von Berliner Polizei den Zuschauersaal räumen. 5 Ingewahrsamnahmen.

Heute am 23.10.2008 fand um 10.30 ein Prozess unter besonderen Sicherheitsmassnahmen im Strafgericht Moabit Saal B129 gegen die Antifaschistin Andrea statt.
Andrea ist zur Zeit inhaftiert in der Strafvollzugsanstalt für Frauen in Berlin-Pankow. Die Haftstrafen von 14 Monaten setzt sich zusammen aus Vorwürfen die im Zusammenhang mit ihrem antifaschistischen und antirassistischen Engagement stehen.
Andrea stand heute erneut vor Gericht, da ihr die politische Abteilung der Berliner Staatsanwaltschaft Verstösse gegen das Versammlungsgesetz aufgrund der angeblichen Teilnahme an einer Gegenkundgebung zur Nazidemonstration am 01.12.2007 vorwarf.
Als Zeugen traten zwei Polizisten (LKA-PMS) anonymisiert durch Codiernummern auf. Da die Aussagen der Belastungszeugen weder eine Teilnahme noch die Absicht einer Teilnahme der Angeklagten nachgewiesen werden konnte, lautete das Urteil Freispruch.
Dieses wurde unter Ausschluss der Öffentlichkeit verkündet, da der Richter nach massiven Protesten die Anordnung zur Räumung unter Anwendung von unmittelbaren Zwang verfügte. Die Berliner Polizeihundertschaft 23 ging brutal gegen die Zuschauer_innen vor. 5 Personen wurden vorläufig in Gewahrsam genommen und eine Person verletzt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig; bleibt abzuwarten ob die politische 81-er Staatsanwaltschaft bleibt in Berufung gehen wird.

Unterstützer_innengruppe Andrea

Kontakt:freiheitfuerandrea@riseup.net

Berlin, 23. Oktober 2008

]]>
http://freeandrea.blogsport.de/2008/10/23/pressemitteilung-prozess-der-antifaschistin-andrea-im-amtsgericht-berlin-tiergarten-vom-23102008/feed/
Pressemitteilung: Maskierte Polizist_innen im Gerichtssaal http://freeandrea.blogsport.de/2008/10/22/pressemitteilung-maskierte-polizist_innen-im-gerichtssaal/ http://freeandrea.blogsport.de/2008/10/22/pressemitteilung-maskierte-polizist_innen-im-gerichtssaal/#comments Wed, 22 Oct 2008 08:13:05 +0000 Administrator Aktuelles http://freeandrea.blogsport.de/2008/10/22/pressemitteilung-maskierte-polizist_innen-im-gerichtssaal/ +++ Berlin, 22. Oktober 2008 – Pressemitteilung: Maskierte Polizist_innen im Gerichtssaal +++

Am Donnerstag, den 23.10. findet im Amtsgericht Tiergarten (Sicherheitsraum B 129) um 10:30 Uhr der Prozess gegen die Antifaschistin Andrea N. statt. Ihr wird Verstoß gegen das Versammlungsgesetz und Waffenbesitz vorgeworfen. Als Zeug_innen sind mehrere Polizist_innen vorgeladen, die maskiert auftreten werden.

Das Gericht stützt sich bei dieser Genehmigung für die Codierung auf die Senatsverwaltung für Inneres. Demnach seien die Beamt_innen und ihre Familien gefährdet. Außerdem seien sie in speziellen Diensteinheiten eingesetzt.

„Dieses Vorgehen ist skandalös, denn die Beamt_innen sind gerade keine verdeckten Ermittler_innen, sondern ganz gewöhnliche Polizist_innen in Uniform,“ so Petra Müller aus dem Unterstützerkreis für Andrea N. „Das Gericht stellt sie jedoch verdeckten Ermittler_innen gleich.“

Die Polizist_innen treten weder mit ihrem Klarnamen noch mit offenem Visier auf. Sie sind mit Perücke und angeklebtem Bart ausstaffiert und statt mit ihrem Namen werden sie mit einer Codenummer angeredet. Durch diese Codenummern wird der Verteidigung jede Möglichkeit genommen, die Glaubwürdigkeit, auch in Bezug auf frühere Aktivitäten der Zeug_innen zu überprüfen. Eine solche Glaubwürdigkeitsüberprüfung ist jedoch eine der zentralen Aufgabe der Verteidigung. Besonders geboten ist sie – das haben Verfahren in der Vergangenheit immer wieder gezeigt – bei Polizeibeamt_innen, die in Sonderermittlungseinheiten tätig sind. Eine solche Generalsperrung für eine ganze Polizeieinheit verletzt eindeutig die Strafprozessordnung und setzt die Verteidigerrechte außer Kraft.

Wir als Unterstützer_innen fühlen uns daher herzlich eingeladen, an diesem Karneval im Amtsgericht teilzunehmen und laden auch Sie als VertreterInnen der Medien ein.

Im Anschluss möchten wir Sie zu einer Pressekonferenz um 16 Uhr im New York im Bethanien Mariannenplatz 2, 10997 Berlin einladen.

Die Rechtsanwältin von Andrea und Kathrin R. als Ansprechpartnerin der Unterstützer_innengruppe von Andrea werden Ihnen zur Verfügung stehen.

Absender: Freiheit für Andrea Unterstützer_innengruppe
Ansprechperson: Kathrin R.
Kontakttelefonnummmer: 015223347467

Berlin, 22. Oktober 2008

]]>
http://freeandrea.blogsport.de/2008/10/22/pressemitteilung-maskierte-polizist_innen-im-gerichtssaal/feed/
Kurzinterview mit der Andrea-Soligruppe http://freeandrea.blogsport.de/2008/10/13/kurzinterview-mit-der-andrea-soligruppe/ http://freeandrea.blogsport.de/2008/10/13/kurzinterview-mit-der-andrea-soligruppe/#comments Mon, 13 Oct 2008 13:25:41 +0000 Administrator Aktuelles http://freeandrea.blogsport.de/2008/10/13/kurzinterview-mit-der-andrea-soligruppe/ Es ist etwas ruhig geworden seit der letzten Soli-Demo, wie geht es Andrea zur Zeit?

Soweit geht es Andrea ganz gut. Ihr Gesundheitszustand ist immernoch nicht so toll aufgrund von Vitaminmangel und schlechter ärztlicher Versorgung.

Wie sind die aktuellen Bedingungen vor Ort?

Momentan ist im knast Umbau und sie muss in einer Doppelzelle sitzen, was ihr nicht so gefällt. Dort wo sie jetzt sitzt, klappt es mit den Telefonieren auch nicht so recht. Verbindungen sind schlecht und hoher Andrang. Daher hat sie auch kaum Zeit zum Telefonieren; Die machen ihr ziemlichen Stress weil sie die Arbeit verweigert. Darf im Kiosk nicht einkaufen, da sie dass nur mit dem erarbeiteten Geld machen kann. Das bedeutet, dass sie nur den Fraß vom Knast bekommt. Daher auch ihr Vitaminmangel. Von Juni bis zu ihrer Freilassung fordern sie von ihr die Knastkosten, da sie nicht arbeitet.

Was benötigt ihr zur Zeit, um eure Kampagnie weiter führen zu können?

Wie bestimmt auch ihr, GELD!!! Daher machen wir am 22.11. im Syndikat eine Soliparty, zu der ihr natürlich alle herzlich eingeladen seit.
Am 23.10 um 10:30 ist ein Prozess gegen sie wo auch codierte Bullen als Zeugen auftreten werden. Das ganze findet im Raum 371 Amtsgericht Tiergarten statt. Also kommt bitte zahlreich.

Was benötigt Andrea speziell?

Schreibt ihr Briefe. Das findet sie cool. Sie will alles von der Außenwelt mitbekommen. Das heisst, wenn ihr Diskussionspapiere, Grussbotschaften habt oder Infos was geht, immer Reinschicken. Das wäre gut.

Wie ist ihr momentaner Status im Knast? Verweigert sie immer noch die Arbeit? Welche Rolle hat sie als politische hinter Gittern eingenommen?

Generell sind wir und glaube auch Andrea bemüht, den politischen Status nicht so in den Vordergrund zu stellen. Wir sind für die Freilassung aller Gefangener. Natürlich bekommen die Knastfrauen und die WärterInnen mit, dass sie eine politische Solidarität erhält, aufgrund der Kundgebungen. Bei der letzte Kundgebung zu ihrem Geburtstag am 08.05. hat Mensch nur sie extra weggesperrt, so dass sie nix mitbekommen sollte.

Wir danken für die kurze Beantwortung unserer Fragen und rufen alle dazu auf, am 23.10. als ProzessBeobachterInnen am Prozess teilzunehmen und am 22.11. im Syndikat dabei zu sein.

]]>
http://freeandrea.blogsport.de/2008/10/13/kurzinterview-mit-der-andrea-soligruppe/feed/
Zum Prozess gegen Andrea am 23.10. http://freeandrea.blogsport.de/2008/10/13/zum-prozess-gegen-andrea-am-2310/ http://freeandrea.blogsport.de/2008/10/13/zum-prozess-gegen-andrea-am-2310/#comments Mon, 13 Oct 2008 06:23:28 +0000 Administrator Aktuelles http://freeandrea.blogsport.de/2008/10/13/zum-prozess-gegen-andrea-am-2310/ Wir lehnen den Rechtsstaat zwar komplett ab, möchten hier aber ausführen, wie der Staat seine Rechtsstaatlichkeit außer Kraft setzt und als Staat mit nationalsozialistischer Vergangenheit Antifaschismus kriminalisiert.

Der Prozess am 23.10.2008 im Amtsgericht Tiergarten Raum 371 um 10:30 ist ein weiteres Beispiel für den Versuch der Kriminalisierung von Andrea als Antifaschistin. Andrea N. wurde am 1. Dezember 2007 in der Nähe einer Nazi-Demonstration in Berlin-Rudow von der Bulleneinheit des LKA 534 PMS links festgenommen. Bei der Demonstration am 1. Dezember 2007, genau wie bei einer Demonstration am 22. September 2007 in Berlin, wurden linke AktivistInnen gezielt durch diese Bulleneinheit verfolgt und angegriffen. 1

Es gibt immer öfter Personalienkontrollen im Alltag – unter den fadenscheinigsten Gründen, wie z.B. dass jemand vom Äußeren oder Verhalten her nicht einer gesellschaftlichen Norm entspricht. “Ingewahrsamnahmen” bei Demonstrationen sind an der Tagesordnung und werden – so scheint es – oft nach einer vorgegebenen Quote durchgeführt. Die Bullen konstruieren Straftaten wie z.B. angebliche Sachbeschädigung, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte oder Körperverletzung. Vor Gericht haben diese Konstrukte leider Bestand, da die Bullenzeug_innen ihre Aussagen abstimmen (zum Glück nicht immer), das Gericht wie immer auf der Bullenseite steht oder wie in letzter Zeit in Berlin gehäuft, nur noch als Nummern, als codierte Belastungszeug_innen, auftreten und behaupten irgendeine Straftat gesehen zu haben.

Auch bei Andreas Prozess werden wieder codierte Bullen auftreten. Die Begründung der Senatsverwaltung für die Codierung ist die Sperrerklärung (Aussagegenehmigung) für Inneres, die stützte sich im Wesentlichen auf zwei Argumentationslinien stützt:
1. Die Beamten (und ihre Familien) seien persönlich gefährdet, da im Falle der Offenlegung ihrer Namen zu befürchten sei, dass diese über das Internet verbreitet und sie Bedrohungen und Angriffen ausgesetzt sein würden.
2. Die Beamten seien in speziellen Diensteinheiten eingesetzt, die für die operative Bekämpfung der linksextremistischen kriminellen Szene zuständig seien, und ihr künftiger Einsatz in diesen Sondereinheiten würde vereitelt werden.
Das erste Argument nimmt Bezug auf § 68 Abs. 3 StPO, wonach Zeugen_innen im Falle einer „Gefährdung für Leben, Leib oder Freiheit“ gestattet werden kann, ihren Namen geheim zu halten. Eine Einzelfallprüfung über die tatsächliche Gefährdung der einzelnen Zeugen_innen hatte zum Beispiel im Prozess von Christian S. und Leila R. nicht stattgefunden (www.freechristian.de.vu). Dabei hat der Berliner Innensenator Körting noch im November 2006, im Rahmen der Beantwortung einer Kleinen Anfrage die als zentrale Voraussetzung für die Codierung von Polizeizeug_innen genannt. Körting erklärte damals auch, dass die Entscheidung für eine Codierung von dem Dienstvorgesetzten nicht ohne irgendeine Kontrolle getroffen wird und er betonte, eine generelle Vergabe von Codiernummern fände nicht nach Delikten oder Tätergruppen statt, bei denen die Beamten eingesetzt sind. In diesem Prozess kam allerdings heraus, dass sich die Zeugen weder individuell gefährdet fühlten, noch jemals in ihrer beruflichen Tätigkeit bedroht wurden. Nach telefonischer Auskunft eines Dienstvorgesetzten im Rahmen des Prozesses stellte sich zudem heraus, dass die ihm unterstehenden Beamten generell codiert auftreten. Das ist eine Erweiterung, dessen, was wir bisher kennen, und ins bodenlose abzugleiten. Normale Polizeizeug_innen generell zu codieren, muss nicht mehr gerechtfertigt werden.

Die weitere Begründung der Gefährdung der weiteren Verwendung ist § 110 b Abs. 3 StPO zu entnehmen. Dies ist eine Sonderregelung für verdeckte Ermittler. Skandalös bei dieser Entscheidung ist, dass das Verwaltungsgericht die Polizeibeamten bei einer normalen Ermittlungs- und Aufklärungseinheit verdeckten Ermittlern gleichstellt. Die hiesigen Zeugen indes sind ganz gewöhnliche Polizeibeamte, die unter anderem auch in normaler Uniform auftreten. Sie sind daher gerade nicht als verdeckte Ermittler tätig .VE sind Ermittler, die in kriminelle Szenen eingeschleust werden -mit komplett neuen Namen und Lebenslauf. Was an Ihnen alles fatal ist, können wir hier leider nicht ausführen. Im Endeffekt bedeutet dies, dass eine sich verselbständigende Bullerei außerhalb jeglicher Kontrolle agiert.

Eine neue Errungenschaft des Rechtsstaates? – die Zusammenarbeit zwischen Polizei und Geheimdienst ? Die Polizei hat also in ihren Händen neben ihren traditionellen Exekutivbefugnissen auch nachrichtendienstliche Machtmittel angehäuft. Mit dieser Kumulation ist eine bedenkliche Machtkonzentration entstanden, die kaum noch kontrollierbar ist. In diesem Zusammenhang ist an einen historischen Hintergrund zu erinnern, der gerade in Deutschland von ganz besonderer Bedeutung ist: Aufgrund der leidvollen Erfahrungen mit der faschistischen Gestapo, der Geheimen Staatspolizei im Nationalsozialismus, die allumfassend nachrichtendienstlich und exekutiv-vollziehend tätig war, sollten nach 1945 – auf Veranlassung der Westalliierten Polizei und Geheimdienste strikt voneinander getrennt eingerichtet und tätig werden. Es sollte mit diesem verfassungskräftigen „Trennungsgebot“ eine staatliche Machtkonzentration vom Ansatz her verhindert werden. Geheimdienste sollten keine exekutiven Befugnisse haben, die Polizei keine nachrichtendienstlichen Mittel und Methoden anwenden dürfen; das Auftreten und Handeln der Polizei gegenüber den Bürger_innen sollte also prinzipiell offen, berechenbar und kontrollierbar sein. „Nur in Diktaturen muß der Bürger mit geheimer Polizeiarbeit … rechnen“, so der ehemalige schleswig-holsteinische Generalstaatsanwalt Heribert Ostendorf („Kriminalistik“ 9/1985, S. 409 f.). Die politische Noncha-lance, mit der die skizzierte Funktions- und Methodenvermengung betrieben und das Trennungsgebot über den Haufen geworfen wird, offenbart einen eklatanten Mangel an Sensibilität für geschichtliche Erfahrungen und Verantwortung in Deutschland – inzwischen sollten auch die Stasi-Erfahrungen zu einem sensibleren Umgang mit dieser Problematik geführt haben.

Was bedeutet die Codierung der Bullen für den Gerichtsprozess? Maskierte Bullen und Geheimprozeße innerhalb eines scheinbar öffentlichen Gerichtsprozeß. Die codierten Bullenzeug_innen treten weder mit ihren Klarnamen noch mit offenem Visier vor Gericht auf. Sie sind mit einer Perücke und einem angeklebten Bart ausstaffiert und statt mit ihrem Namen werden sie mit einer Codenummer angeredet. Mit den Codenummern wird der Verteidigung jede Möglichkeit genommen, die Glaubwürdigkeit, auch in Bezug auf frühere Aktivitäten der Zeug_innen zu überprüfen. Eine solche Glaubwürdigkeitsüberprüfung ist jedoch eine zentrale Aufgabe von Verteidigung. Und sie ist vor allem bei PolizeibeamtInnen geboten, die in Sonderermittlungseinheiten tätig sind, die ein bestimmtes zielorientiertes und damit auch überhöhtes und gesteigertes Ermittlungs- und Verfolgungsinteresse haben – ein Phänomen, das wir grundsätzlich bei Sondereinheiten der Polizei und der Staatsanwaltschaft beobachten. Eine Generalsperrung (massiv beschränkte Aussagegenehmigung) der gesamten Bulleneinheit verletzt die Strafprozessordnung. Statt von Aussagegenehmigung müsse von Aussageverhinderung die Rede sein. Beispielsweise müssten die Zeug_innen bereits bei der Frage, wer Polizeipräsident in Berlin sei, die Aussage verweigern. Die Aussagegenehmigung war beispielsweise bei einem Prozess gegen den Antifaschisten Christian S. und Leila R. derart eng gefasst, dass die Beamten sich sogar weigerten, unmittelbar mit dem Sachverhalt zusammenhängende Fragen zu beantworten. Hinzu kam, dass die Beamten untereinander die Codiernummern nicht kannten. Die Namen der Kollegen zu nennen, war ihnen nicht erlaubt. Unter diesen Umständen kann man gleich damit aufhören, etwas vorzuhalten und Aussagen mit Erkenntnissen aus den Akten in Deckung bringen zu wollen. Es wurde also nicht nur Glaubwürdigkeitsüberprüfung unmöglich gemacht, sondern auch eine konkrete Befragung zum Tatvorwurf. Bei diesem Prozess musste die Richterin ständig nach hinten telefonieren, um den Polizeipräsidenten zu fragen ob die codierten Zeug_innen, die oder jene Ausssage machen können. Das zeigt eindeutig, dass die Legislative ausgeschaltet wird und nur noch die Executive entscheiden kann.

Antifaschistischer Protest everywhere!!!!! Verschiedene Großveranstaltungen dienen den Nazis zur Verbreitung ihrer faschistischen Propaganda, als Vernetzungsmöglichkeit sowie zur Verherrlichung des Nationalsozialismus. Hierzu gehören beispielsweise die jährlich stattfindenden Neonaziaufmärsche in Halbe, Wunsiedel, Dresden oder Mittenwald, in deren Rahmen sich Neonazirhetorik besonders leicht mit dem Diskurs der „Mitte“ vermischen kann. Unser antifaschistischer Protest muss sich nicht nur gegen diese Grossveranstaltungen, sondern auch gegen Nazis in der Nachbarschaft, gegen Naziläden, Nazizeitungen, Nazikonzerte, Nazitreffpunkte richten.
Angesichts der miserablen Situation von Flüchtlingen, müssen Betroffenen und Unterstützer_innen Widerstand zeigen, sei es bei Aktionstagen die sich gegen die rigide Abschottungspolitik der EU und gegen die miserable Situation der Flüchtlinge in Deutschland richten, bei Demonstrationen und Aktionen gegen offizielle und inoffizielle Abschiebelager, Abschiebebehörden und bei Protesten gegen das Chipkartensystem statt Bargeld für Flüchtlinge, Aktionscamps sowie direkten Aktionen.
Politiker_innen aller Parteien appellieren immer wieder Zivilcourage gegen rechts zu zeigen: „bunt statt braun“ macht sich auch international gut. Tatsächlich gezeigte Zivilcourage und Widerstand gegen Nazis wird allerdings mit teils schweren Verletzungen sowie Kriminalisierung bestraft. Bullen prügeln Naziaufmärsche durch den antifaschistischen Protest. Oftmals attackiert die Polizei gezielt Gegendemonstrant_innen, die die Straßen nicht den Nazis überlassen wollen, überwacht sie per Video, nimmt ihre Personalien auf, bespitzelt Menschen, schüchtert vermeintliche Antifaschist_innen ein und belegt sie mit Bußgeldbescheiden oder schweren Haftstrafen. Gerne wird dazu auch der Paragraph 129/129a (Verdacht auf Bildung/Unterstützung einer kriminellen/terroristischen Vereinigung) herangezogen, der es den ermittelnden Behörden erlaubt, unglaubliches Datenmaterial zu sammeln und Strukturen auszuspitzeln – in über 90% der Fälle ohne dass es zur Anklage käme, mit dem simplen Informationen zu erhalten, einzuschüchtern und lahm zu legen. (Als Beispiel können die Verfahren im Zuge der bundesweiten Razzien kurz vor dem G8 Gipfel in Heiligendamm auf Basis des 129a Paragraphen, die 1 Jahr später sämtlich und ohne Ergebnis eingestellt wurden, genannt werden).

Gleichgültig, ob Justiz, Behörden, Polizei oder Politik unsere verschiedenen Aktionsformen verfolgen. Unser Widerstand bleibt lebendig, unabhängig und everywhere mit allen Mitteln. Wir fordern ein Ende der Kriminalisierung antifaschistischen Protestes. Wenn Nazis marschieren oder sich sonst wie breit machen, werden wir dagegen protestieren und kämpfen. Denn Faschismus ist keine Meinung, sondern ein Verbrechen! Wenn Abschiebebehörden ihr blutiges Handwerk ausüben werden wir es versuchen zu verhinden!!!!!

Gegen die Kriminalisierung antifaschistischen Widerstands!
NS-Verherrlichung stoppen – egal wie!!
Bleiberecht für alle – und überall!

  1. Bei der Arbeit von PMS`ler (Politisch motivierte Strassengewalt) stellt sich immer wieder heraus, dass sie vor allem Nazis schützen. Die genaue Zuordnung einzelner Beamter und Aufgaben wird verschleiert, in anderen Quellen wird die Operativgruppe der PMS als LKA 6317 bezeichnet die aus 60-80 Personen bestehen soll. Jedenfalls ist sie eng mit dem Mobilen Einsatzkommando verzahnt. Dieses nennt sich LKA 63 MEK (Aufklärung/ Operative Dienste) . Wer sie schon einmal auf Kaal 232/0, UKW 172,78 ,Rufname: Otter gehört hat kennt ihre Gesinnung. Zielpersonen werden als Kanake oder Bimbo bezeichnet.Beispiel 1: PMS-Einsatz am 1.Mai 2000 : PHM Mario Hoffmann vom LKA 6317 war angeblich als einziger Beamter in einer gewaltbereiten Menschenmenge Adalbert/Ecke Naunynatr. als er gegen 21Uhr einen Steinewerfer feststellte. Er musste sich jedoch zunächst zurückziehen. Um 23Uhr glaubte er den Steinwerfer am Görlitzer Bahnhof wiederzuerkennen. Zusammen mit seinen Kollegen POM Wolfgang Schmidt, KOK Andreas Schlag und Sascha Bank zogen sie den Beschuldigten in ihren zivilen Transporter. Kurz darauf wurde der Festgenommene bewustlos und mit Knochenbrüchen in ein Krankenhaus eingeliefert. Der nachfolgende Prozess zog sich durch zwei Instanzen und über fünf Jahre hin, wobei herrauskam das zu der angegebenen Uhrzeit am angeblichen Tatort gar keine Ausschreitungen waren und PHM Mario Hoffmann aufgrund eines posttraumatischen Stressyndroms gar nicht in der Lage war als Zeuge vor Gericht auszusagen. Nur mit Mühe gelang es der Staatsanwaltschaft das Verfahren gegen die Beamten wegen Körperverletzung niederzuschlagen. Beispiel 2: Am 20.August 05 zeigte sich welch unangenehme Folgen die Gewaltsucht und das Konstruieren von Straftaten durch das LKA 63 haben können. Ein Aufklärungsteam des MEK war verdeckt in die Disco Jeton in Friedrichshain eingesickert, darunter der Beamte 33018. Sie sollten dem bereitstehenden SEK die Lage melden. Die von Volker Hertzberg geleitete Gruppe hatte keine Lust auf lasche Personenkontrollen, außerdem würden sich Festnahmen gut für die Statistik machen. Die verdeckten Ermittler meldeten also nach draussen, das sich in der Disco nur brutale Schläger aufhalten und- wichtig für Landfriedensbruch- mit Flaschen werfen. Es folgte daraufhin die Stürmung des Jeton mit duzenden Verletzten und Festnahmen. Erst nachdem in den Medien Zweifel aufkamen musste Polizeipräsident Glietsch zugeben das von den BesucherInnen des Jeton keinerlei Widerstandshandlungen ausgingen. Beispiel 3: Am 26.10.05 gab es das nächste PR- Desaster. Bei einem Aufmarsch der Bundeswehr rastete Rouven K. aus. Der zu einer operativen Gruppe des LKA 63 gehörende Agent schlug plötzlich und ohne Anlaß in einer Demonstrantenmenge mit dem Tonfa um sich. Der so als Prügelzivi berühmt gewordene brach zahlreichen Menschen die Knochen und wurde dafür weder bestraft noch versetzt. Denn Rouven K. durfte unter anderen am 11. Februar 2006 in Dresden und am 15.12.2007 in Hamburg wieder mit Schlagstock auf DemonstrantInnen losgehen. Seine Anonymisierung durch eine Codiernummer scheiterte weil er schon bekannt war. Hier gibt es ein Video von seiner Arbeit: www.interpool.tv [zurück]

------------------------------------

]]>
http://freeandrea.blogsport.de/2008/10/13/zum-prozess-gegen-andrea-am-2310/feed/
Prozess gegen Andrea am 23.10.08 http://freeandrea.blogsport.de/2008/09/25/prozess-gegen-andrea-am-231008/ http://freeandrea.blogsport.de/2008/09/25/prozess-gegen-andrea-am-231008/#comments Thu, 25 Sep 2008 19:31:26 +0000 Administrator Aktuelles http://freeandrea.blogsport.de/2008/09/25/prozess-gegen-andrea-am-231008/ Am 23.10.08 findet ein Prozess mit codierten Bullen gegen die Antifaschistin Andrea statt (um 10.30 Uhr im Raum 371 im Amtsgericht Tiergarten – Turmstr. 91, Moabit). Ihr wird der Verstoß gegen das Versammlungs- und Waffengesetz bei der Antifademo in Neukölln am 1.12.2007 vorgeworfen. Am gleichen Tage wurde sie für 14 Monate weggehaftet.

Zeigt eure Solidarität und kommt zahlreich!
Haltet Ausschau nach einer voraussichtlich stattfindenden Infoveranstaltung über codierte Bullen.

]]>
http://freeandrea.blogsport.de/2008/09/25/prozess-gegen-andrea-am-231008/feed/
Pressemitteilung vom 01.08.2008 zur Solidarität mit den Hungerstreikenden http://freeandrea.blogsport.de/2008/08/01/20/ http://freeandrea.blogsport.de/2008/08/01/20/#comments Fri, 01 Aug 2008 15:03:18 +0000 Administrator Aktuelles http://freeandrea.blogsport.de/2008/08/01/20/ Pressemitteilung vom 01.08.2008 der Andrea Soli-Gruppe

+++ Die Andrea Soli Gruppe solidarisiert sich mit den 515 Hungerstreikenden in 29 Haftanstalten der BRD. +++

Vom 1.8.-7.8.2008 findet ein Hungerstreik in den deutschen Knästen statt:

Sinn und Zweck des Hungerprotestes, welcher lediglich Auftakt weiterer vollkommen legaler
Protestaktionen sein wird, ist es, den durch Willkür- und Schikaneakte, durch vorsätzliche Rechtsbeugung, unterlassene Hilfeleistung, durch Psychoterror und Folter geprägten Alltag in deutschen Haftanstalten anzuprangern und Veränderung zu schaffen. Ganz ausdrücklich fordert I.v.I. die Abschaffung von Haftkosten, der Verpflichtung zur Arbeit (ohne das Recht auf Beschäftigung zuhaben), die Abschaffung der Isolationshaft/Trakte, der lebenslänglichen Freiheitsstrafe und der Verhängung von sog. Sicherungsverwahrung.
(Sämtliche Forderungen der I.v.I. wurden 2007 im Manifest festgeschrieben.)

Auch Andrea , die politische Gefangene in der JVA Pankow in Berlin solidarisiert sich mit den Hungerstreikenden. Da ihr keine ausreichende medizinische Versorgung im Knast zu kommt, lässt ihr gesundheitlicher Status es nicht zu an dem Streik aktiv teilzuhaben.

Die Missstände in Andreas Knast, die wir oben beschrieben haben, spiegeln nur einen ganz kleinen Teil der Realität in den Knästen weltweit wieder. Deutschland sieht sich als Vertreterin der Menschen- und Arbeitsrechte in der ganzen Welt. Sogar mörderische Militäreinsätze werden so begründet z.B. in Afghanistan ausgeübt. Wie sehr diese hier und dort verwirklicht werden ist offensichtlich anzuzweifeln.

Die beschissene Realität in den Knästen bringt die dringende Notwendigkeit mit sich alle Knäste sofort zu schließen. Es verstößt gegen jegliche menschlichen und auch rechtsstaatlichen Vorstellungen. Wir fordern die Einhaltung der Menschenrechte, auch wenn wir das bestehende System komplett ablehnen und das staatliche Gewaltmonopol immer noch seine eigenen Regeln aufstellt, bleibt uns im Augenblick nichts anderes übrig, als von innen und von außen zu kämpfen, um die Mauern einzureißen. Hierfür müssen wir ihre Bedingungen wahrnehmen, analysieren und bekämpfen. Wir lassen uns zwar auf diese rechtstaatliche Logik ein, da wir es nötig finden, die Schikanen in den Knästen zu bekämpfen, behalten aber immer das Ziel vor Augen, dass
Knäste ganz abgeschafft gehören. Wir lassen uns zwar auf diese rechtstaatliche Logik ein, da wir es nötig finden, die Schikanen in den Knästen zu bekämpfen, behalten aber immer das Ziel vor Augen, dass Knäste ganz abgeschafft werden müssen. Wir fangen damit an und fordern als minimale Etappenziele:

- Verteidigung der menschlichen, sozialen, politischen und revolutionären Identität der Gefangenen!
- Verteidigung ihrer psychischen und physischen Identität!
- Keine staatlichen Resozialisierungsversuche!
- Keine Gesinnungsverfolgung!
- Angemessene psychologische und physische ärztliche Behandlung!
- Abschaffung von Arbeitszwang!

Im Falle von Andrea wird Verweigerung der Arbeit mit Geldtransferverweigerung, Einkaufssperre für den Knastshop und jetzt auch noch Forderung nach Begleichung ihrer Knastkosten von 368 Euro bestraft.
Wir fordern eine richtige ärztliche Behandlung und höhere Essensqualität (mehr Gemüse und Obst und vegetarische Vollwertkost) wegen ihres Vitaminmangels und gesundheitlichen Zustandes, der durch den Knastaufenthalt verursacht wurde!
Wir fordern die JVA Pankow auf sich mit der nationalsozialistischen Geschichte dieses Gebäudes auseinanderzusetzen und fordern, dass die Knastleitung zu Gedenken an die Opfer des Faschismus und als Mahnung sofort eine Gedenktafel anbringt, die die NS-Vergangenheitdieses Knastes nicht verschweigt, sondern öffentlich macht (näheres bei Knastgeschichte).

- Aufdecken der Sparpolitik und Privatisierung!

Wir fordern konkret für Andrea die sofortige Freilassung – bis das System gestürzt ist die Freiheit für Andrea auch schon nach 2/3 ohne Bedingungen des Staates, wie z.B. Einschätzung gemäß Vollzugsplan, wie und wo sie sich danach außerhalb der Mauern bewegen und verhalten soll. Kein Gericht, keine Knastleitung, kein_e Sozialarbeiter_in hat zu beurteilen, ob das, was sie machen wird, dem System genehm sei.

- Strukturen zur konkreten Hilfe für die Gefangenen aufbauen und vernetzen! Lasst uns den Kontakt aufrecht erhalten und die Hilfe von außen stärken!
- Verbesserungen im Knast, wie den uneingeschränkten und unkontrollierten Austausch von Lebenszeichen, Kommunikation, Briefverkehr, Essen und Trinken!
- Abschaffung der unverhältnismäßigen Reglementierung von Besuchszeiten!

Wir fordern konkret für die JVA Pankow, dass sich die Besuchszeiten erweitern, vor allem am Wochenende und zu den Zeiten, in denen Gefangene nicht arbeiten müssen! Wir fordern die sofortige Möglichkeit für Schliesser_innen in der JVA Pankow willkürlich Besuchstermine verschieben zu können, dass sie willkürlich Post öffnen und nicht weiterleiten, dass sie willkürlich Anträge verschleiern oder willkürlich handeln, z.B. Büchersendungen nicht annehmen etc.

Wenn wir vom Knast sprechen, müssen wir auch von der Realität in unserer Gesellschaft sprechen.
Wir (die draußen) sind die Teilzeit- oder besser gesagt die privilegierten Gefangenen der Gesellschaft. Nach den Zwischenstationen Marginalisierung, Ghetthoisierung Kontrolle und Isolisierung steht als letzte Repressionsinstanz der Knast.

Wir fordern jetzt die sofortige Freilassung von Andrea und die Schließung aller Knäste.

Für uns wie für alle anderen sollte es wichtig sein sich mit dem Thema Knast auseinander zu setzen, denn der Zustand einer Bewegung zeigt sich immer am Umgang mit ihren Gefangenen. Die Auseinandersetzung mit Repression fängt weder an den Knastmauern an noch endet sie dort. Vielmehr ist es ein weiteres Feld politischer Auseinandersetzung mit den herrschenden Verhältnissen und dem dazugehörigen kleinen System Knast, was sich ziemlich schnell auf das Gesellschaftssystem „Knast“ übertragen lässt. Der Staat mag Menschen weg sperren, aber unsere inhaftierten Genoss_innen sind ein Teil von uns, von unseren Gruppen, Strukturen und Freundeskreisen. Lasst die gefangenen eure Solidarität durch Aktionen von draußen spüren.
Power durch die Mauer bis sie bricht.

Solidarische Grüße an alle gefangenen weltweit von der Andrea Soli Gruppe

]]>
http://freeandrea.blogsport.de/2008/08/01/20/feed/
Hungerstreik in deutschen Knästen vom 1. bis 7. August http://freeandrea.blogsport.de/2008/07/25/hungerstreik-in-deutschen-knaesten-vom-1-bis-7-august/ http://freeandrea.blogsport.de/2008/07/25/hungerstreik-in-deutschen-knaesten-vom-1-bis-7-august/#comments Fri, 25 Jul 2008 11:27:33 +0000 Administrator Aktuelles http://freeandrea.blogsport.de/2008/07/25/hungerstreik-in-deutschen-knaesten-vom-1-bis-7-august/ freiheit für alle gefangenen! solidarität mit den gefangenen im hungerstreik!

Vom 1. bis 7. August wird es in deutschen Knästen einen Hungerstreik von über 500 Inhaftierten geben mit der Forderung nach besseren Haftbedingen und für ein Ende der ständigen Schikanen. Wir erklären uns mit den Gefangenen solidarisch und unterstützen sie in ihrem Kampf.

Der Aufruf zum Hungerstreik (weitere Infos unter: www.abc-berlin.net/hungerstreik)

Rundbrief 4 – 2008 der Interessenvertretung Inhaftierter vom 15.6.2008
Hungerstreik von (bislang) 478 Inhaftierter bundesweit in 29 Haftanstalten.

… die Iv.I teilt, dass für den Zeitraum 1. – 7. August 2008 ein bundesweiter Protest-Hungerstreik von derzeit 478 Inhaftierten in 29 Haftanstalten durchgeführt wird, welchem sich bis dahin sicherlich weitere Gefangene anschließen werden. Inwieweit sich die teilnehmenden Gefangenen zeitlich beteiligen werden, bleibt jeder(m) Einzelnen(m) überlassen. Sinn und Zweck des Hungerprotestes, welcher lediglich Auftakt weiterer vollkommen legaler Protestaktionen sein wird, ist es, den durch Willkür- und Schikaneakte, durch vorsätzliche Rechtsbeugung, unterlassene Hilfeleistung, durch Psychoterror und Folter geprägten Alltag in deutschen Haftanstalten anzuprangern und Veränderung zu schaffen. Das Strafvollzugsgesetz wird nachweislich auf allen Ebenen und vielen Bereichen nachweislich ignoriert und somit von Amtsträgern aus offensichtlicher Bequemlichkeit und Kostenersparnis vorsätzlich gebeugt. Rechtswidriges und teilweise als kriminell zu bezeichnendes Vorgehen diverser Vollzugsbehörden wird von offizieller Seite durch pauschales Bestreiten der Missstände und Nichtverfolgung verschleiert und gedeckt. Dies trifft insbesondere auf die JVA Bielefeld-Brackwedel zu. Diese Missstände anprangernde Inhaftierte werden systematisch auf das Übelste psychoterrorisiert und sollen offensichtlich auf diese Weise mundtot gemacht werden. Dies trifft auf viele Gefangene zu und insbesondere auf die in der JVA Bielefeld-Brackwede I inhaftierte Nadine T., welche dort als offizielle Iv.I. Repräsentantin fungiert. Die durch den Abteilungsleiter B. und durch die Bereichsleiterin H. über einen langen Zeitraum inszenierten (teilweise sehr subtilen) Willkür- und Schikaneakte müssen zwingend als vorsätzlich fortgesetzte Folter und als kriminell bezeichnet werden. Über all das ist Frau T. zwischenzeitlich ernstlich erkrankt. In absolut rechtswidrigster Weise wurde Frau T. aufgrund abstrakt zusammen konstruierter Vorwürfe durch Separation in Isolationshaft verbracht (der dbzgl. genaue Sachbestand ist momentan nicht bekannt) und wird auch dort immer weiter terrorisiert. Wir müssen vermuten, dass Frau T. durch all das in Resignation und Verzweiflung gebracht und vielleicht auch zu Übergriffshandlungen gereizt werden soll. (In diesem Zusammenhang verweisen wir auf die Geschehnisse um den Gefangenen J.Z., dessen Übergriffshandlung als angeblicher Geiselnahmeversuch propagiert wurde … Wir berichteten darüber!! ) Frau T. war derzeit in der JVA Köln Opfer sexueller Nötigung durch Vollzugsbeamte. Es erfolgten rechtskräftige Verurteilungen …nichtsdestotrotz wird Frau T. vom psychologischen „Dienst“ der JVA Bielefeld vorgeworfen, sie würde sich all das damit zusammenhängende nur „einzubilden“. Der jetzt stattfindende Hungerprotest ist Nadine T. gewidmet, welche jedoch nur stellvertretend für viele andere Inhaftierte steht!!! Viele, fast alle Inhaftierten haben im Falle von Beschwerden berechtigte Angst vor den dann automatisch folgenden Retourkutschen in Form von Willkür und Schikane, vorsätzlich falscher, negativer Prognosen im Bezug auf angestrebte Entlassungen usw. usw. Die Liste des dann stattfindenden Psychoterrors ist lang. Wer sich hierdurch nicht einschüchtern lässt, wird durch konstruierte Vorwürfe kriminalisiert und in absolut inhumane Isolationshaft verbracht (es gibt dort für Gefangene keine Zeugen … welche den Terror bestätigen könnten…) oder „vom Regen in die Traufe“ mit „schönen Grüßen vom Korpsgeist“ in die nächste JVA entsorgt, wo der Terror dann meist übergangslos fortgeführt wird. Ordentliche Untersuchungen finden so gut wie nie statt, übergeordnete Stellen decken all dies und schauen weg. Effektiver Rechtsschutz wird Gefangenen fast unmöglich gemacht. Die Anstaltsleitung Bielefeld-Brackwede I ist Paradebeispiel hierfür!!! Die im September 2007 von insgesamt 330 der dort Inhaftierten unterzeichnete Beschwerdepetition, welche als „Spitze des Eisberges“ 32 Beschwerdepunkte umfasste, wurde ohne offizielle Untersuchung seitens des Justizministeriums NRW, der Strafvollsteckungskammer Bielefeld (Richter Hansmeier), dem „Ombudsmann“ NRW als angeblich in allen Punkten unbegründet pauschal verworfen. Gespräche mit dem Ombudsman und dem Beirat wurden durch Anstaltsleiter Dammann „als nicht sinnvoll“ verwehrt. Die Zustände in der JVA Bielfeld werden nach außenhin „schöngeredet“, der Alltag für Gefangene hinter den geschönten ,Kulissen‘ der Anstaltsleitung, welche der Öffentlichkeit präsentiert werden, sieht anders ganz anders aus. Die Verantwortlichen in übergeordneter Position wissen sehr wohl darum. Bestreiten dies aber, denn Veränderung würde Personal und somit Geld kosten. Anstatt dieses bereitzustellen, wird jedoch das Strafvollzugsgesetz missachtet und weiterhin auf allen Ebenen gebeugt. Dies schafft nicht Resozialisierung, sondern Rückfall, welcher hierdurch geradezu programmiert wird: Sich beschwerende oder klagende Gefangene (von denen es leider viel zu wenig gibt!!!) werden als „renitent“, „notorisch-querulant“ und/oder als „psychisch gestört“ und „Lügner“ bezeichnet und diffamiert.

Die Iv.I. (im Zusammenschluss mit anderen Initiativen und Vereinen) fordert alle Gefangenen der BRD auf, ihr Beschwerde-/Klagerecht in Anspruchzunehmen und die rechtswidrigen Haftbedingungen hierdurch anzuprangern.

Erst wenn 5-10.000 der insgesamt 80.000 Gefangenen und deren Familienangehörige Klagen und Beschwerden bei den zuständigen Justizministerien und Strafvollzugskammern einreichen, jeder pro Monat 5-10 oder mehr Klagen und den Staat mit dem Dreck konfrontiert, den Vollzug veranstaltet, erst dann sind die Anfänge für Veränderung gegeben. Iv.I. fordert ganz ausdrücklich nicht zur „Meuterei“ o.ä. auf, sondern zu ganz legaler Gegenwehr innerhalb der rechtlichen Möglichkeiten. Nur durch derartiges Vorgehen wird Vollzug die Missstände nicht weiterhin als angeblich frei erfunden abtun können und so verschleppen und verschleiern.

Ganz ausdrücklich fordert Iv.I. die Abschaffung von Haftkosten, der Verpflichtung zur Arbeit (ohne das Recht auf Beschäftigung zuhaben), die Abschaffung der Isolationshaft/Trakte, der lebenslänglichen Freiheitsstrafe und der Verhängung von s.g. Sicherungsverwahrung. (Sämtliche Forderungen der Iv.I. wurden 2007 im Manifest festgeschrieben.)

Iv.I. ist Folgeorganisation der 1999 in der JVA Bochum durch 70 Gefangene mitgetragenen unzensierten Gefangenenzeitung ,Pranger‘ (mittlerweise eingestellt) und wurde 2005 in der JVA Werl von 30 Gefangenen als berechtigte Notwehraktion gegen Bedrohung, Nötigung, Körperverletzung, unterlassene Hilfeleitung, Willkür, Schikane, Psychoterror, vorsätzliche Rechtsbeugung u.v.m. ins Leben gerufen. Zur Zeit besteht die Iv.I. aus ca. 670 Mitgliedern, von denen ca. 5% aktiv mitarbeiten.

Iv.I. fordert die Bundesregierung und Landesvertretungen auf, von ihrer verfehlten und idiotisch zu bezeichnenden Sparpolitik (im Bezug auf Privatisierung/Einstellungsstop von Fachkräften wie Psychologen und Sozialarbeiter und sonstigen Vollzugsbediensteten) unverzüglich abzulassen. „Wegsperrvollzug“ist bewiesenermaßen kontraproduktiv und auf ,lange Sicht‘ betrachtet sowohl gefährlich … als auch teurer!!

Iv.I. fordert die Bundesregierung und Landesvertretungen auf, dafür Sorge zu tragen, dass kritische Post diverse Gefangeneninitiativen und Vereine nicht permanent mit nichtigen, vorgeschobenen „Begründungen“ angehalten wird und/oder (wie es immer häufiger der Fall ist) gänzlich verschwindet. Zwar wird das Verschwinden solcher Postsendungen stets auf die DP AG geschoben; aber es sind sicherlich nicht nur „Postdohlen“, sondern in der überwiegenden Anzahl solch verschwundener Sendungen „Grün- und sonstige Mistfinken“ daranbeteiligt. Die Post AG hat kein Interesse, immer wieder gerade solche Sendungen verschwinden zu lassen …In diesem Zusammenhang fordern wir auch ganz ausdrücklich, dass Gefangenen die Abgabe von Beschwerden, Klage und sonstigen Eingaben durch die sie im Empfang nehmende Beamte des Vollzuges in schriftlicher Form bestätigt werden und dass solche Sendungen in einem offiziellen Abgabebuch dokumentiert werden. Vielfach ist es leider so, dass Gefangene oft genug zu hören bekommen, die hätten überhaupt nichts Derartiges abgegeben, was sie natürlich auch nicht beweisen können, und wodurch es dann zu Fristversäumnissen und ablehnenden Bescheiden kommt. Von allein lösen sich solche Schreiben nicht auf, und sie verschwinden immer nur dann und deswegen, weil „jemand“ nachhilft, Hinter alle dem steckt von uns vermuteter Diebstahl, Unterschlagung zum Zwecke des Verschleierns. Alles Weitere zur Iv.I. auf schriftliche Anfrage und Übersendung des hierfür benötigten Porto in Höhe von 1,45 Euro.

Mit freundlichen Grüßen Peter Scherzl

]]>
http://freeandrea.blogsport.de/2008/07/25/hungerstreik-in-deutschen-knaesten-vom-1-bis-7-august/feed/